§ 1 Geltungsbereich und Geltungsdauer
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Uhren-Aktion 2024 (Aktions-AGB 2024) gelten ausschließlich für die Uhren-Aktion 2024 (§ 2) und ergänzen die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Hans Lorenz Uhrmachermeister und Juwelier GmbH, Rheinstraße 59, 12159 Berlin, AG Charlottenburg HRB 29166 (im Folgenden: Juwelier Lorenz oder „wir“).
Die Aktions-AGB 2024 gelten für alle Rechtsgeschäfte, die über Aktions-Uhren (§ 3) vor Ort im Ladengeschäft von Juwelier Lorenz (Point of Sale – POS) zwischen Verbrauchern und Juwelier Lorenz zustande kommen. Für Käufe im Online-Shop von Juwelier Lorenz gelten die Aktions-AGB 2024 nicht.
Die Aktions-AGB 2024 gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Juwelier Lorenz ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer haben Vorrang vor diesen Aktions-AGB 2024.
§ 2 Uhren-Aktion 2024
Die Uhren-Aktion 2024 ist eine zeitlich begrenzte Sonderaktion, im Rahmen derer Kunden von Juwelier Lorenz Uhren bestimmter Marken zu ermäßigten Preisen ausschließlich am POS erwerben können. Für Käufe im Online-Shop von Juwelier Lorenz findet die Uhren-Aktion 2024 nicht statt.
Die Uhren-Aktion 2024 beginnt am 07.Juni 2024 und endet mit Ablauf des 26. Juni 2024.
Die Uhren-Aktion 2024 richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Wir behalten uns vor, gegen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB rechtlich vorzugehen und ggf. Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Ausgenommen von der Uhren-Aktion 2024 sind Dienstleistungen sämtlicher Art sowie Waren der Kategorien Schmuck, Lose Farbsteine/Diamanten/Perlen, Anfertigungen, Korpuswaren, sowie Konzessions-Produkte der Marken Rolex, Tudor, Jaeger-LeCoultre, Omega, Breitling.
Uhren der im vorangehenden Satz nicht genannten Marken sind von der Uhren-Aktion 2024 nur dann umfasst, wenn sie in einem als Aktions-Bereich sichtbar ausgewiesenen Bereich am POS ausgestellt sind. Der für den jeweiligen Aktions-Bereich angebotene Preisnachlass wird ausgedrückt in „%“, er umfasst die in diesem Aktions-Bereich ausgestellten Waren und bezieht sich auf den ursprünglichen, vor der Uhren-Aktion 2024 geltenden Kaufpreis der jeweiligen Ware. Eventuell abweichende Preisangaben im Online-Shop von Juwelier Lorenz bleiben unberücksichtigt. Der nach Abzug des Preisnachlasses ermäßigte Kaufpreis ist rechtlich unverbindlich und wird im Einzelfall an der Kasse ausgerechnet. Wir weisen ausdrücklich auf § 3 der Aktions-AGB 2024 hin.
Nach dem Ende der Uhren-Aktion 2024 können die Uhren nicht mehr zum ermäßigten Kaufpreis erworben werden.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt erst durch ein Angebot und die Annahme dieses Angebotes zustande. Die Ausstellung der Waren am POS ist noch kein Verkaufsangebot im Rechtssinne, sondern eine unverbindliche Einladung an unsere Kunden zur Abgabe eines Angebots, eine konkrete Uhr (oder ein anderes Stück) zu einem reduzierten Kaufpreis zu erwerben. Die Annahme dieses Angebots erfolgt ausschließlich durch unsere Fachberater, wobei der endgültige, von den Kunden zu zahlende Kaufpreis nach Überprüfung in unserem Warenwirtschaftssystem/Kasse festgestellt und dem Kunden erst dann verbindlich mitgeteilt wird.
Ein Anspruch des Kunden auf Annahme eines Angebots besteht nicht. Juwelier Lorenz kann die Annahme und damit den Verkauf einer Uhr an einen Kunden in begründeten Fällen ablehnen, insbesondere wenn Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass i) der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist oder ii) die Uhren zwecks Weiterveräußerung erwerben will oder iii) gegen die Hausordnung, das Gesetz, diese Aktions-AGB oder die AGB verstößt.